Allgemeine Geschäftsbedingungen

FreeSpirit.rocks® • Susanne Meßlinger

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für

sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von FreeSpirit.rocks® • Susanne

Meßlinger, Feldbergstraße 53c, D-61440 Oberursel (Taunus), USt-IdNr.

DE304126052 (nachfolgend „Anbieterin“).

(2) Das Leistungsangebot der Anbieterin umfasst insbesondere: 1:1 Mentorings,

Readings, VIP Days, Group Intensives, Group Retreats sowie das Signatur-

Programm „The Cosmic Leader“ und weitere digitale oder hybride Angebote.

(3) Sämtliche Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende,

Freiberufler*innen und Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend

„Kundin“). Mit der Buchung bestätigt die Kundin, dass sie in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein

Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge besteht nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen

der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt

deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Für das Signatur-Programm „The Cosmic Leader“ gelten ergänzend die

programmspezifischen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die

programmspezifischen Regelungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website, in sozialen Medien oder in

sonstigen Kommunikationskanälen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Durch die Buchung oder Anmeldung gibt die Kundin ein verbindliches

Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die

Buchung durch eine Auftrags- oder Anmeldebestätigung in Textform (z. B. per E-

Mail) annimmt.

(3) Die Anbieterin behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen

abzulehnen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen

Angebotsbeschreibung, der Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung sowie ggf. aus

einer gesonderten Leistungsvereinbarung oder einem Teilnahmevertrag.

(2) Die Angebote der Anbieterin dienen der persönlichen Weiterentwicklung, der

Förderung von Frequenzkompetenz, Präzision, Kohärenz und Kapazität im Kontext

bewusster Führung. Sie basieren auf dem markenrechtlich geschützten Starlight

System®. Der Einsatz des Starlight System® stellt keine systematische

Wissensvermittlung, kein lehrplanbasiertes Curriculum und keine erlernbare

Methode dar. Es handelt sich um eine begleitende Maßnahme zur

unterstützenden Einordnung der individuellen Seelenessenz (Signatur-Frequenz)

und energetischen Kompetenzen der Kundin. Eine Überprüfung des Lernerfolgs

findet nicht statt.

(3) Die Angebote stellen weder ein Ausbildungs- noch ein Coaching-Format dar. Es

werden keine Qualifikationen vermittelt und keine Zertifikate vergeben. Die

Angebote ersetzen keine Therapie, medizinische Behandlung oder

psychologische Beratung.

(4) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten

Leistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), jedoch keinen bestimmten

spirituellen, persönlichen oder beruflichen Erfolg.

(5) Etwaige ergänzende digitale Inhalte (z. B. Audio-Impulse, Materialien im

Membership-Bereich) sind freiwillige Zusatzangebote und begründen keinen

eigenständigen Erfüllungsanspruch. Die Anbieterin behält sich vor, solche

Zusatzangebote jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort, Zeit und Ablauf von Veranstaltungen aus

dringenden organisatorischen Gründen zu ändern, sofern dies der Kundin

zumutbar ist und sie unverzüglich informiert wird.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist psychische Grundstabilität sowie die

Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Reflexion und Selbstführung.

(2) Die Kundin versichert, dass sie an keiner Erkrankung leidet, die ihre

Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Teilnahme aus medizinisch-

psychologischen Gründen entgegensteht.

(3) Die Kundin versteht, dass die Anbieterin als Prozessbegleiterin und

Impulsgeberin zur Verfügung steht – die eigentliche Veränderungsarbeit liegt in

der Eigenverantwortung der Kundin.

(4) Die Kundin ist während der gesamten Zusammenarbeit in vollem Umfang selbst

verantwortlich für ihre körperliche und geistige Gesundheit sowie für ihre

geschäftlichen und persönlichen Entscheidungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Verhaltensregeln

(1) Die Kundin ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und ungestörte Durchführung

der gebuchten Leistungen durch angemessenes Verhalten zu unterstützen und

alles zu unterlassen, was den Ablauf oder die Teilnahme anderer Kundinnen

beeinträchtigen könnte.

(2) Dies gilt insbesondere für Gruppenformate (Group Intensives, Group Retreats,

Gruppencalls, Community Chat). Die Kundin verpflichtet sich, respektvoll und

wertschätzend mit allen Teilnehmerinnen umzugehen und den geschützten

Rahmen der Zusammenarbeit zu wahren.

(3) Kommt die Kundin einer Aufforderung der Anbieterin zur Unterlassung eines

störenden Verhaltens nicht nach, ist die Anbieterin berechtigt, die Kundin

zunächst vorübergehend und im Wiederholungsfall dauerhaft von der weiteren

Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch der Anbieterin bleibt hiervon

unberührt.

§ 6 Zugang zu digitalen Inhalten und Plattformen

(1) Soweit die Leistungen der Anbieterin den Zugang zu digitalen Plattformen

umfassen (z. B. Membership-Bereich auf Memberspot, Zoom, Community Chat),

erfolgt der Zugang personenbezogen. Die Zugangsdaten sind persönlich und

dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die Kundin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.)

geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollten

Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte Kenntnis

von den Zugangsdaten erlangt haben, ist die Anbieterin unverzüglich zu

benachrichtigen.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang der Kundin vorübergehend oder

dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen

diese AGB oder geltendes Recht vorliegen. Bei der Entscheidung über eine

Sperrung wird die Anbieterin die berechtigten Interessen der Kundin angemessen

berücksichtigen.

(4) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene

Verfügbarkeit digitaler Plattformen, insbesondere im Hinblick auf die

Datenkommunikation über das Internet, die aufgrund technischer Gegebenheiten

nicht jederzeit fehlerfrei gewährleistet werden kann.

(5) Die Kundin ist selbst für eine stabile Internetverbindung sowie die erforderliche

technische Ausstattung (Computer, Smartphone, Zoom-Zugang etc.)

verantwortlich.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen

Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, sofern nicht individuell eine Ratenzahlung

vereinbart wurde. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb

von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es

gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe. Rücklastschriftgebühren

oder sonstige Zahlungsstörungen gehen zu Lasten der Kundin.

(4) Sofern eine Ratenzahlung vereinbart ist, sind die Raten jeweils zum

vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Bei Verzug mit mehr als einer Rate wird

die gesamte Restforderung sofort fällig.

(5) Gerät die Kundin in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt,

Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§

288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Die Kundin ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind.

(7) Sofern die Kundin ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und eine

gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nachweist, erfolgt die

Rechnungsstellung ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren

gemäß § 13b UStG. Die Steuerschuldnerschaft geht in diesem Fall auf die Kundin

über. Die Kundin ist verpflichtet, die Umsatzsteuer in ihrem Sitzland

ordnungsgemäß anzumelden und abzuführen. Kann die Kundin keine gültige USt-

IdNr. nachweisen, erfolgt die Rechnungsstellung mit deutscher Umsatzsteuer in

der jeweils geltenden Höhe.

(8) Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung kann das Gesamthonorar von dem bei

Einmalzahlung geltenden Betrag abweichen. Die jeweiligen Beträge ergeben sich

aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem Teilnahmevertrag.

§ 8 Stornierung und Rücktritt durch die Kundin

(1) Stornierungen sind grundsätzlich in Textform (E-Mail, Brief) an die Anbieterin zu

richten.

a) Readings, VIP Days, 1:1 Mentoring-Einzeltermine

(2) Bei Absage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist die Stornierung

kostenfrei. Bei Absage ab dem 13. bis zum 7. Tag vor dem Termin fällt eine

Stornogebühr von 50 % des Honorars an. Bei späterer Absage, Nichterscheinen

oder vorzeitigem Abbruch sind 100 % des Honorars fällig.

b) Group Intensives (1–3 Tage)

(3) Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor

Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 20 % des Gesamthonorars an.

Bei Abmeldung ab dem 41. bis zum 30. Tag vorher: 60 %. Ab dem 29. bis zum 7. Tag

vorher: 80 %. Bei kurzfristigen Absagen ab dem 6. Tag vorher, Nichterscheinen

oder vorzeitigem Abbruch: 100 %.

c) Group Retreats (5–7 Tage)

(4) Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor

Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 20 % des Gesamthonorars an.

Bei Abmeldung ab dem 41. bis zum 30. Tag vorher: 60 %. Ab dem 29. bis zum 7. Tag

vorher: 80 %. Bei kurzfristigen Absagen ab dem 6. Tag vorher, Nichterscheinen

oder vorzeitigem Abbruch: 100 %.

d) 1:1 Mentorings (laufende Verträge)

(5) Für laufende 1:1 Mentoring-Verträge gilt die individuell vereinbarte

Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum

Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Allgemein

(6) Die Stornogebühren entfallen, wenn die Kundin eine adäquate, verbindlich

angemeldete Ersatzteilnehmerin stellt, die von der Anbieterin akzeptiert wird, bzw.

eine Ersatzteilnehmerin von der Warteliste den Platz einnimmt.

(7) Der Kundin bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Anbieterin kein oder ein

geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Absage, Änderung und Rücktritt durch die Anbieterin

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben oder

abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen (Mitteilung spätestens

einen Monat vor Beginn) oder wenn die durchführende Person aufgrund von

Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert ist.

(2) Die Anbieterin wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin bemühen.

Programmänderungen sowie Änderungen von Veranstaltungszeit und -ort aus

dringenden Anlässen bleiben vorbehalten.

(3) Bei vollständigem Ausfall einer Veranstaltung wird die bereits gezahlte

Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Bei bloßer Terminverschiebung

besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(4) Stornokosten Dritter oder sonstige Aufwände, die der Kundin durch eine

Absage oder Verschiebung entstehen (z. B. Unterkunft, An-/Abreise), werden von

der Anbieterin nicht ersetzt, es sei denn, sie hat die Absage oder Verschiebung

schuldhaft verursacht.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen kommendes, unvorhersehbares

Ereignis, das auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht

abwendbar ist. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien,

Epidemien, behördliche Anordnungen (z. B. Quarantäne, Veranstaltungsverbote),

kriegerische Auseinandersetzungen oder vergleichbare Ereignisse.

(2) Im Falle höherer Gewalt werden die vertraglichen Leistungen für die Dauer der

Behinderung ausgesetzt. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich

über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.

(3) Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen verbleiben

während der Aussetzung bei der Anbieterin. Zahlungen für noch nicht erbrachte

Leistungen können für den Zeitraum der Aussetzung pausiert werden. Nach

Beendigung des Ereignisses wird der Vertrag fortgesetzt.

(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den

Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. In

diesem Fall sind die bereits erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Vorab

gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind

ausgeschlossen. Jede Partei trägt ihre eigenen Schäden (z. B. Stornokosten für

Unterkunft, An-/Abreise) selbst.

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung der Anbieterin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus

unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht infolge leichter

Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden

begrenzt. Diese Haftung ist der Höhe nach auf das Doppelte der von der Kundin

für die jeweilige Leistung geschuldeten Nettovergütung begrenzt.

(4) Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der

Anbieterin.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die die Kundin zu

einer Veranstaltung mitbringt und die durch Dritte verursacht werden, sowie nicht

für Schäden, die die Kundin am Veranstaltungsort oder gegenüber Dritten

verursacht.

§ 12 Urheberrecht und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von der Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung erstellten

oder bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Methoden, Audio-Aufnahmen, Texte

und sonstigen Materialien (nachfolgend „Materialien“) sind urheberrechtlich

geschützt. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich bei der Anbieterin.

(2) Die Marke Starlight System® sowie die Marke FreeSpirit.rocks® sind

markenrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche

Genehmigung der Anbieterin untersagt.

(3) Materialien dürfen von der Kundin ausschließlich für den eigenen, persönlichen

Gebrauch im Rahmen der gebuchten Leistung verwendet werden. Eine

Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche

Zugänglichmachung – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

(4) Materialien dürfen insbesondere nicht für eigene Seminare, Programme, Kurse

oder ähnliche Leistungen der Kundin verwendet, überarbeitet, umgeschrieben

oder anderweitig angepasst werden.

(5) Ton- und/oder Videomitschnitte von Veranstaltungen oder anderen

Leistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anbieterin

zulässig und grundsätzlich nicht erwünscht.

(6) Wurden der Kundin im Vorfeld einer Veranstaltung Materialien zur Verfügung

gestellt und nimmt sie an der gebuchten Leistung nicht teil, hat sie diese

Materialien zu vernichten oder zurückzusenden.

(7) Nutzungsarten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt

sind, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

§ 13 Verschwiegenheit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen,

die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, gegenüber

Dritten Stillschweigen zu bewahren.

(2) Die Kundin verpflichtet sich insbesondere, über persönliche Erfahrungen,

Beweggründe und Umstände anderer Teilnehmerinnen oder der Anbieterin

Stillschweigen zu bewahren.

(3) Die Kundin erkennt an, dass sämtliche Informationen über Methoden, Abläufe,

Konzepte und Erfahrungen der Anbieterin als Geschäftsgeheimnisse gelten und

vertraulich zu behandeln sind.

(4) Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, die

bereits vor der vertraulichen Mitteilung öffentlich bekannt waren oder die ohne

Verschulden einer Partei öffentlich zugänglich werden.

(5) Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über das Ende der

Zusammenarbeit hinaus.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kundin gemäß den

geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und

des BDSG.

(2) Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung werden Name, E-Mail-

Adresse, Mobilfunknummer sowie Wohn- und Rechnungsanschrift erhoben. Diese

Daten werden ausschließlich zur Vertragsgestaltung und -abwicklung verwendet.

(3) Die Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur

Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an den Zahlungsdienstleister Stripe oder

die Membership-Plattform Memberspot).

(4) Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketing- oder Werbezwecken

erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten,

ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung der Kundin.

(5) Die Kundin hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,

Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Anfragen sind zu

richten an: FreeSpirit.rocks® • Susanne Meßlinger, Feldbergstraße 53c, D-61440

Oberursel (Taunus), E-Mail: office@freespirit.rocks.

(6) Der Kundin steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

zu: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach

3163, 65021 Wiesbaden.

(7) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter

https://freespirit.rocks/datenschutz/ .

§ 15 Außerordentliche Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne

Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen (§ 314 BGB).

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des

Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und

unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung

oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(3) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und einer Begründung.

(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen

anteilig zu vergüten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben

vorbehalten.

§ 16 Änderung dieser AGB

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn ein sachlicher Grund

vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung,

Anpassungen des Leistungsangebots oder Veränderung der wirtschaftlichen

Verhältnisse).

(2) Die Anbieterin wird die Kundin rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem

vorgesehenen Inkrafttreten, in Textform über die geplanten Änderungen

informieren. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht innerhalb von vier

Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die

Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die

Widerspruchsfrist wird die Anbieterin in der Änderungsmitteilung ausdrücklich

hinweisen.

(3) Für Änderungen der AGB, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen

(insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Hauptleistung sowie die

Kündigungsregelungen), ist stets die ausdrückliche Zustimmung der Kundin

erforderlich.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Anbieterin in Oberursel

(Taunus), sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-

Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

das für den Geschäftssitz der Anbieterin zuständige Gericht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar

sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit der Kundin

(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall

Vorrang vor diesen AGB. Für eine solche Vereinbarung ist eine Bestätigung in

Textform durch die Anbieterin erforderlich.

Oberursel (Taunus), im April 2026

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