Allgemeine Geschäftsbedingungen
FreeSpirit.rocks® • Susanne Meßlinger
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für
sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von FreeSpirit.rocks® • Susanne
Meßlinger, Feldbergstraße 53c, D-61440 Oberursel (Taunus), USt-IdNr.
DE304126052 (nachfolgend „Anbieterin“).
(2) Das Leistungsangebot der Anbieterin umfasst insbesondere: 1:1 Mentorings,
Readings, VIP Days, Group Intensives, Group Retreats sowie das Signatur-
Programm „The Cosmic Leader“ und weitere digitale oder hybride Angebote.
(3) Sämtliche Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende,
Freiberufler*innen und Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend
„Kundin“). Mit der Buchung bestätigt die Kundin, dass sie in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein
Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge besteht nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt
deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Für das Signatur-Programm „The Cosmic Leader“ gelten ergänzend die
programmspezifischen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die
programmspezifischen Regelungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website, in sozialen Medien oder in
sonstigen Kommunikationskanälen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Durch die Buchung oder Anmeldung gibt die Kundin ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die
Buchung durch eine Auftrags- oder Anmeldebestätigung in Textform (z. B. per E-
Mail) annimmt.
(3) Die Anbieterin behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungen und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen
Angebotsbeschreibung, der Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung sowie ggf. aus
einer gesonderten Leistungsvereinbarung oder einem Teilnahmevertrag.
(2) Die Angebote der Anbieterin dienen der persönlichen Weiterentwicklung, der
Förderung von Frequenzkompetenz, Präzision, Kohärenz und Kapazität im Kontext
bewusster Führung. Sie basieren auf dem markenrechtlich geschützten Starlight
System®. Der Einsatz des Starlight System® stellt keine systematische
Wissensvermittlung, kein lehrplanbasiertes Curriculum und keine erlernbare
Methode dar. Es handelt sich um eine begleitende Maßnahme zur
unterstützenden Einordnung der individuellen Seelenessenz (Signatur-Frequenz)
und energetischen Kompetenzen der Kundin. Eine Überprüfung des Lernerfolgs
findet nicht statt.
(3) Die Angebote stellen weder ein Ausbildungs- noch ein Coaching-Format dar. Es
werden keine Qualifikationen vermittelt und keine Zertifikate vergeben. Die
Angebote ersetzen keine Therapie, medizinische Behandlung oder
psychologische Beratung.
(4) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten
Leistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), jedoch keinen bestimmten
spirituellen, persönlichen oder beruflichen Erfolg.
(5) Etwaige ergänzende digitale Inhalte (z. B. Audio-Impulse, Materialien im
Membership-Bereich) sind freiwillige Zusatzangebote und begründen keinen
eigenständigen Erfüllungsanspruch. Die Anbieterin behält sich vor, solche
Zusatzangebote jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort, Zeit und Ablauf von Veranstaltungen aus
dringenden organisatorischen Gründen zu ändern, sofern dies der Kundin
zumutbar ist und sie unverzüglich informiert wird.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist psychische Grundstabilität sowie die
Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Reflexion und Selbstführung.
(2) Die Kundin versichert, dass sie an keiner Erkrankung leidet, die ihre
Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Teilnahme aus medizinisch-
psychologischen Gründen entgegensteht.
(3) Die Kundin versteht, dass die Anbieterin als Prozessbegleiterin und
Impulsgeberin zur Verfügung steht – die eigentliche Veränderungsarbeit liegt in
der Eigenverantwortung der Kundin.
(4) Die Kundin ist während der gesamten Zusammenarbeit in vollem Umfang selbst
verantwortlich für ihre körperliche und geistige Gesundheit sowie für ihre
geschäftlichen und persönlichen Entscheidungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Verhaltensregeln
(1) Die Kundin ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und ungestörte Durchführung
der gebuchten Leistungen durch angemessenes Verhalten zu unterstützen und
alles zu unterlassen, was den Ablauf oder die Teilnahme anderer Kundinnen
beeinträchtigen könnte.
(2) Dies gilt insbesondere für Gruppenformate (Group Intensives, Group Retreats,
Gruppencalls, Community Chat). Die Kundin verpflichtet sich, respektvoll und
wertschätzend mit allen Teilnehmerinnen umzugehen und den geschützten
Rahmen der Zusammenarbeit zu wahren.
(3) Kommt die Kundin einer Aufforderung der Anbieterin zur Unterlassung eines
störenden Verhaltens nicht nach, ist die Anbieterin berechtigt, die Kundin
zunächst vorübergehend und im Wiederholungsfall dauerhaft von der weiteren
Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch der Anbieterin bleibt hiervon
unberührt.
§ 6 Zugang zu digitalen Inhalten und Plattformen
(1) Soweit die Leistungen der Anbieterin den Zugang zu digitalen Plattformen
umfassen (z. B. Membership-Bereich auf Memberspot, Zoom, Community Chat),
erfolgt der Zugang personenbezogen. Die Zugangsdaten sind persönlich und
dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Kundin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.)
geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollten
Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte Kenntnis
von den Zugangsdaten erlangt haben, ist die Anbieterin unverzüglich zu
benachrichtigen.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang der Kundin vorübergehend oder
dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
diese AGB oder geltendes Recht vorliegen. Bei der Entscheidung über eine
Sperrung wird die Anbieterin die berechtigten Interessen der Kundin angemessen
berücksichtigen.
(4) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene
Verfügbarkeit digitaler Plattformen, insbesondere im Hinblick auf die
Datenkommunikation über das Internet, die aufgrund technischer Gegebenheiten
nicht jederzeit fehlerfrei gewährleistet werden kann.
(5) Die Kundin ist selbst für eine stabile Internetverbindung sowie die erforderliche
technische Ausstattung (Computer, Smartphone, Zoom-Zugang etc.)
verantwortlich.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, sofern nicht individuell eine Ratenzahlung
vereinbart wurde. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb
von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es
gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe. Rücklastschriftgebühren
oder sonstige Zahlungsstörungen gehen zu Lasten der Kundin.
(4) Sofern eine Ratenzahlung vereinbart ist, sind die Raten jeweils zum
vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Bei Verzug mit mehr als einer Rate wird
die gesamte Restforderung sofort fällig.
(5) Gerät die Kundin in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§
288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Die Kundin ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind.
(7) Sofern die Kundin ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und eine
gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nachweist, erfolgt die
Rechnungsstellung ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren
gemäß § 13b UStG. Die Steuerschuldnerschaft geht in diesem Fall auf die Kundin
über. Die Kundin ist verpflichtet, die Umsatzsteuer in ihrem Sitzland
ordnungsgemäß anzumelden und abzuführen. Kann die Kundin keine gültige USt-
IdNr. nachweisen, erfolgt die Rechnungsstellung mit deutscher Umsatzsteuer in
der jeweils geltenden Höhe.
(8) Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung kann das Gesamthonorar von dem bei
Einmalzahlung geltenden Betrag abweichen. Die jeweiligen Beträge ergeben sich
aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem Teilnahmevertrag.
§ 8 Stornierung und Rücktritt durch die Kundin
(1) Stornierungen sind grundsätzlich in Textform (E-Mail, Brief) an die Anbieterin zu
richten.
a) Readings, VIP Days, 1:1 Mentoring-Einzeltermine
(2) Bei Absage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist die Stornierung
kostenfrei. Bei Absage ab dem 13. bis zum 7. Tag vor dem Termin fällt eine
Stornogebühr von 50 % des Honorars an. Bei späterer Absage, Nichterscheinen
oder vorzeitigem Abbruch sind 100 % des Honorars fällig.
b) Group Intensives (1–3 Tage)
(3) Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor
Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 20 % des Gesamthonorars an.
Bei Abmeldung ab dem 41. bis zum 30. Tag vorher: 60 %. Ab dem 29. bis zum 7. Tag
vorher: 80 %. Bei kurzfristigen Absagen ab dem 6. Tag vorher, Nichterscheinen
oder vorzeitigem Abbruch: 100 %.
c) Group Retreats (5–7 Tage)
(4) Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor
Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 20 % des Gesamthonorars an.
Bei Abmeldung ab dem 41. bis zum 30. Tag vorher: 60 %. Ab dem 29. bis zum 7. Tag
vorher: 80 %. Bei kurzfristigen Absagen ab dem 6. Tag vorher, Nichterscheinen
oder vorzeitigem Abbruch: 100 %.
d) 1:1 Mentorings (laufende Verträge)
(5) Für laufende 1:1 Mentoring-Verträge gilt die individuell vereinbarte
Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum
Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Allgemein
(6) Die Stornogebühren entfallen, wenn die Kundin eine adäquate, verbindlich
angemeldete Ersatzteilnehmerin stellt, die von der Anbieterin akzeptiert wird, bzw.
eine Ersatzteilnehmerin von der Warteliste den Platz einnimmt.
(7) Der Kundin bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Anbieterin kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Absage, Änderung und Rücktritt durch die Anbieterin
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben oder
abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen (Mitteilung spätestens
einen Monat vor Beginn) oder wenn die durchführende Person aufgrund von
Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert ist.
(2) Die Anbieterin wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin bemühen.
Programmänderungen sowie Änderungen von Veranstaltungszeit und -ort aus
dringenden Anlässen bleiben vorbehalten.
(3) Bei vollständigem Ausfall einer Veranstaltung wird die bereits gezahlte
Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Bei bloßer Terminverschiebung
besteht kein Anspruch auf Erstattung.
(4) Stornokosten Dritter oder sonstige Aufwände, die der Kundin durch eine
Absage oder Verschiebung entstehen (z. B. Unterkunft, An-/Abreise), werden von
der Anbieterin nicht ersetzt, es sei denn, sie hat die Absage oder Verschiebung
schuldhaft verursacht.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen kommendes, unvorhersehbares
Ereignis, das auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht
abwendbar ist. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien,
Epidemien, behördliche Anordnungen (z. B. Quarantäne, Veranstaltungsverbote),
kriegerische Auseinandersetzungen oder vergleichbare Ereignisse.
(2) Im Falle höherer Gewalt werden die vertraglichen Leistungen für die Dauer der
Behinderung ausgesetzt. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich
über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
(3) Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen verbleiben
während der Aussetzung bei der Anbieterin. Zahlungen für noch nicht erbrachte
Leistungen können für den Zeitraum der Aussetzung pausiert werden. Nach
Beendigung des Ereignisses wird der Vertrag fortgesetzt.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den
Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. In
diesem Fall sind die bereits erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Vorab
gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind
ausgeschlossen. Jede Partei trägt ihre eigenen Schäden (z. B. Stornokosten für
Unterkunft, An-/Abreise) selbst.
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung der Anbieterin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht infolge leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
begrenzt. Diese Haftung ist der Höhe nach auf das Doppelte der von der Kundin
für die jeweilige Leistung geschuldeten Nettovergütung begrenzt.
(4) Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der
Anbieterin.
(5) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die die Kundin zu
einer Veranstaltung mitbringt und die durch Dritte verursacht werden, sowie nicht
für Schäden, die die Kundin am Veranstaltungsort oder gegenüber Dritten
verursacht.
§ 12 Urheberrecht und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von der Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung erstellten
oder bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Methoden, Audio-Aufnahmen, Texte
und sonstigen Materialien (nachfolgend „Materialien“) sind urheberrechtlich
geschützt. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich bei der Anbieterin.
(2) Die Marke Starlight System® sowie die Marke FreeSpirit.rocks® sind
markenrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche
Genehmigung der Anbieterin untersagt.
(3) Materialien dürfen von der Kundin ausschließlich für den eigenen, persönlichen
Gebrauch im Rahmen der gebuchten Leistung verwendet werden. Eine
Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche
Zugänglichmachung – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
(4) Materialien dürfen insbesondere nicht für eigene Seminare, Programme, Kurse
oder ähnliche Leistungen der Kundin verwendet, überarbeitet, umgeschrieben
oder anderweitig angepasst werden.
(5) Ton- und/oder Videomitschnitte von Veranstaltungen oder anderen
Leistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anbieterin
zulässig und grundsätzlich nicht erwünscht.
(6) Wurden der Kundin im Vorfeld einer Veranstaltung Materialien zur Verfügung
gestellt und nimmt sie an der gebuchten Leistung nicht teil, hat sie diese
Materialien zu vernichten oder zurückzusenden.
(7) Nutzungsarten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt
sind, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
§ 13 Verschwiegenheit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen,
die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, gegenüber
Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Kundin verpflichtet sich insbesondere, über persönliche Erfahrungen,
Beweggründe und Umstände anderer Teilnehmerinnen oder der Anbieterin
Stillschweigen zu bewahren.
(3) Die Kundin erkennt an, dass sämtliche Informationen über Methoden, Abläufe,
Konzepte und Erfahrungen der Anbieterin als Geschäftsgeheimnisse gelten und
vertraulich zu behandeln sind.
(4) Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, die
bereits vor der vertraulichen Mitteilung öffentlich bekannt waren oder die ohne
Verschulden einer Partei öffentlich zugänglich werden.
(5) Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über das Ende der
Zusammenarbeit hinaus.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kundin gemäß den
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und
des BDSG.
(2) Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung werden Name, E-Mail-
Adresse, Mobilfunknummer sowie Wohn- und Rechnungsanschrift erhoben. Diese
Daten werden ausschließlich zur Vertragsgestaltung und -abwicklung verwendet.
(3) Die Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an den Zahlungsdienstleister Stripe oder
die Membership-Plattform Memberspot).
(4) Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketing- oder Werbezwecken
erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten,
ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung der Kundin.
(5) Die Kundin hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Anfragen sind zu
richten an: FreeSpirit.rocks® • Susanne Meßlinger, Feldbergstraße 53c, D-61440
Oberursel (Taunus), E-Mail: office@freespirit.rocks.
(6) Der Kundin steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
zu: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach
3163, 65021 Wiesbaden.
(7) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter
https://freespirit.rocks/datenschutz/ .
§ 15 Außerordentliche Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen (§ 314 BGB).
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung
oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(3) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und einer Begründung.
(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen
anteilig zu vergüten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben
vorbehalten.
§ 16 Änderung dieser AGB
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn ein sachlicher Grund
vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung,
Anpassungen des Leistungsangebots oder Veränderung der wirtschaftlichen
Verhältnisse).
(2) Die Anbieterin wird die Kundin rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem
vorgesehenen Inkrafttreten, in Textform über die geplanten Änderungen
informieren. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die
Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die
Widerspruchsfrist wird die Anbieterin in der Änderungsmitteilung ausdrücklich
hinweisen.
(3) Für Änderungen der AGB, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen
(insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Hauptleistung sowie die
Kündigungsregelungen), ist stets die ausdrückliche Zustimmung der Kundin
erforderlich.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Anbieterin in Oberursel
(Taunus), sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-
Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
das für den Geschäftssitz der Anbieterin zuständige Gericht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit der Kundin
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für eine solche Vereinbarung ist eine Bestätigung in
Textform durch die Anbieterin erforderlich.
Oberursel (Taunus), im April 2026


